Organisatorische Hinweise zur Beantragung von Coaching

Zugänge zum Coaching:
  1. Eine Leitungskraft fragt von sich aus in Abstimmung mit dem Vorgesetzten bei der Personalentwicklung um Coaching an.
  2. Der Vorgesetzte bzw. die jeweils zuständige Personalabteilung empfehlen einer Leitungskraft Coaching. Die Leitungskraft nimmt dann Kontakt mit der Personalentwicklung auf, um Coaching zu beantragen.
Antrag auf Coaching
Organisation und Verlauf:
  • Die Personalentwicklung koordiniert, genehmigt und bezuschusst Coaching im Einvernehmen mit der jeweils zuständigen Personalabteilung.
  • Nachdem der Antragsteller mit dem Coach seiner Wahl über Umfang, Dauer und anfallende Kosten des Coaching-Prozesses zu einer Übereinkunft gekommen ist, reicht er den Antrag ggf. mit dem Qualifikationsnachweis des Coachs bei der Personalentwicklung zur Genehmigung ein.
  • Der Antragsteller klärt mit der Personalentwicklung ab, ob und in welcher Form ein Vorgespräch bzw. ein Abschlussgespräch mit dem Vorgesetzten, der Personalabteilung oder der Personalentwicklung geführt wird. Bei einem empfohlenen Coaching (Zugang B) ist nach Möglichkeit ein Vorgespräch durchzuführen.
  • In der Regel werden zunächst bis zu fünf Coaching-Sitzungen genehmigt. Auf Antrag ist eine Verlängerung möglich.
  • Die Personalentwicklung bezuschusst bei Genehmigung des Antrages die Kosten des Coachee für Coaching entsprechend der Honorarordnung für Coaching. Darüber hinaus gehende Honorarkosten werden nicht erstattet. Es werden keine Fahrtkosten erstattet.
  • Der Coachee begleicht die angefallenen Rechnungen zunächst selbst. Die vom Antragsteller beglichenen Originalrechnungen und der Auswertungsbogen sind innerhalb von vier Wochen nach Beendigung des Coaching-Prozesses einzureichen.
  • Der Coaching-Prozess gilt als abgeschlossen, wenn vom Coachee der schriftliche Auswertungsbogen zur Qualitätssicherung von Coaching an die Personalentwicklung gesandt worden und die Abrechnung abgeschlossen ist.

Stand: 19. February 2021