Organisatorisches zur Supervision
Antragstellung
Aus der Liste der Supervisoren*innen wählen Sie sich eine geeignete Supervisorin/einen geeigneten Supervisor aus. Bitte nehmen Sie Kontakt mit ihr/ihm auf und klären alle inhaltlichen und für den Antrag relevanten Fragen.
Sie finden auf dieser Seite den für sie entsprechenden Antrag auf Supervision.
Bitte schicken den ausgefüllten Antrag an die Koordinationsstelle und beginnen den Supervisionsprozess nach Erhalt des genehmigten Antrags.
Finanzierung
Die Diözese sieht in der Supervision einen bedeutenden Beitrag zur Personal- und Kompetenzentwicklung. Supervision wird als ein Qualitätsmerkmal angesehen. Gerade bei den zunehmenden Herausforderungen im pastoralen Bereich dient sie der Unterstützung und Orientierung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Aus diesem Grund übernimmt die Diözese einen großen Teil der Kosten. Faktoren wie Berufsgruppenzugehörigkeit und Dienstumfang werden beim Eigenanteil berücksichtigt. Bitte fragen Sie bei uns nach!
Fahrtkosten: Supervisionsort ist in der Regel der Wohnort der Supervisorin/des Supervisors. Es werden keine Fahrkosten erstattet.
Abrechnung
Die Abrechnung und Bezuschussung wird, wie im Antrag vereinbart durchgeführt.
Auswertung
Bitte füllen Sie nach Abschluss der Supervision den Auswertungsbogen aus und senden ihn an die KS Supervision. Er dient statistischen Zwecken und der Qualitätssicherung von Supervision. Selbstverständlich ist Diskretion gewährleistet.