Richtlinien

Grundsätze

Coaching ist ein berufsbezogenes Beratungsangebot vorrangig für Leitungskräfte1. Es bezieht sich sowohl auf die sachlichen als auch auf personenbezogene Anteile einer aktuellen Herausforderung im beruflichen Handeln der Leitungskraft.

Coaching fördert die Fähigkeit zur Selbstorganisation in häufig komplexen Arbeitszusammenhängen und unterstützt bei der Bewältigung von Entscheidungssituationen und Handlungsanforderungen. Durch die Stärkung einzelner Personen in ihren Kompetenzen trägt es auch zur Entwicklung der Institution Kirche bei.

Ausgangspunkt im Coaching sind vorwiegend Themen aus dem Leitungs- und Managementbereich wie z. B.: Leitungsrolle, Leitungskompetenz, Kommunikation und Zusammenarbeit, Systeme und deren Beziehungen, Change-Prozesse, Selbstmanagement und Balance.

Der Coach2 versteht sich als methodisch versierter Prozessberater. Dabei sind auch Phasen der Fachberatung und Trainingssequenzen Teil von Coaching. Dies kann z. B. durch das Angebot von hilfreichen Modellen oder einer reflektierten Übung von Gesprächssituationen geschehen.

Bestandteile im Coaching-Prozesses sind zum einen die reflexive Analyse und Klärung sachlicher, zwischenmenschlicher und emotionaler Zusammenhänge. Der Coach regt den Coachee an, aus verschiedenen Perspektiven auf den eigenen Wirklichkeitsraum und Möglichkeitsraum in Bezug zum Gesamtsystem seiner beruflichen Tätigkeit zu blicken und für sich weitere Handlungsmöglichkeiten zu erschließen. Zum anderen gehört zum Coaching die ganzheitliche Unterstützung bei der Umsetzung und Auswertung von Lösungen. Der Coach berät den Coachee bei der Entwicklung von konkreten Handlungsschritten und wertet mit ihm jeweils die eigenen Erfahrungen in der Umsetzung aus.

Damit im Coaching offen über persönliche Themen des Coachee gesprochen werden kann, ist ein geschützter Bereich notwendig. Das bedeutet, Coaching basiert auf der Voraussetzung der Verschwiegenheitspflicht des Coachs. Es werden ohne Einverständnis der Beteiligten keine personenbezogenen Informationen an Dritte weitergegeben.

Zugänge zum Coaching
  • Eine Leitungskraft fragt von sich aus in Abstimmung mit dem Vorgesetzten bei der Personalentwicklung um Coaching an.
  • Der Vorgesetzte bzw. die jeweils zuständige Personalabteilung empfehlen einer Leitungskraft Coaching. Die Leitungskraft nimmt dann Kontakt mit der Personalentwicklung auf, um Coaching zu beantragen.
Organisation und Verlauf von Coaching
  • Die Personalentwicklung koordiniert, genehmigt und bezuschusst Coaching im Einvernehmen mit der jeweils zuständigen Personalabteilung.
  • Nachdem der Antragsteller mit dem Coach seiner Wahl über Umfang, Dauer und anfallende Kosten des Coaching-Prozesses zu einer Übereinkunft gekommen ist, reicht er den Antrag ggf. mit dem Qualifikationsnachweis des Coachs bei der Personalentwicklung zur Genehmigung ein.
  • Die Personalentwicklung klärt nach Rücksprache mit der zuständigen Personalabteilung mit dem Antragsteller ab, ob und in welcher Form ein Vorgespräch und ein Abschlussgespräch mit dem Vorgesetzten, der Personalabteilung oder der Personalentwicklung geführt wird.
  • In der Regel werden zunächst bis zu fünf Coaching-Sitzungen genehmigt. Auf Antrag ist eine Verlängerung möglich.
  • Die Personalentwicklung bezuschusst bei Genehmigung des Antrages die Kosten des Coachee für Coaching entsprechend der Honorarordnung für Coaching. Der Coachee begleicht die angefallenen Rechnungen zunächst selbst und reicht diese dann bei der Personalentwicklung zur Bezuschussung ein.
  • Der Coaching-Prozess gilt als abgeschlossen, wenn vom Coachee der schriftliche Auswertungsbogen zur Qualitätssicherung von Coaching an die Personalentwicklung gesandt worden und die Abrechnung abgeschlossen ist.
Anerkennung als Coach
  • Voraussetzung für die Anerkennung als Coach ist eine abgeschlossene Coaching Ausbildung, die mindestens den Standards des Dachverbandes Roundtable Coaching e.V. (RTC) entspricht, oder eine vergleichbare Qualifikation.
  • Bei der Personalentwicklung kann eine Liste der von der Diözese Augsburg anerkannten und empfohlenen Coachs angefordert werden.
  • Die Anerkennung eines Coachs außerhalb dieser Liste ist mit dem Antrag auf Coaching bei der Personalentwicklung einzuholen. In diesen Fällen ist ein Nachweis über die Qualifikation des Coachs entsprechend der obengenannten Standards einzureichen.
Inkraftsetzung

Die Richtlinien mit Anhang treten mit Wirkung zum 1. Januar 2021 in Kraft.